Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NOMA BEACH & Eventlocation Seeterrassen.

1. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

2. Leistungsumfang

Die vom Kunden schriftlich mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 7 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten – sind vorab mitzuteilen.

3. Fälligkeit und Verzug

Sollte der vertraglich vereinbarte Termin für die Vorauszahlung durch den Kunden um mehr als 10 Tage überschritten werden, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.

4. Preise, Zahlung, Inkasso

Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Termine

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

6. Stornierung

Jede Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Veranstaltungen und Feiern werden langfristig geplant, deshalb ist eine kurzfristige Neuverpachtung von Räumlichkeiten in der Regel nicht möglich. Der Kunde hat daher bei Rücktritt/Stornierung von Verträgen bei 6 Monaten vor Veranstaltung 10 % von der Kopfpauschale der genannten Personenanzahl zu zahlen. In der Zeit vom 6. Monat bis einen Monat vor der Veranstaltung 50 %. Von einem Monat bis Veranstaltungstag 75 %. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wenn keine Getränkepauschale vereinbart wurde, wird ein Getränkeumsatz von 20,00 € p. P. zugrunde gelegt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Für einen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung die hierin getroffenen Vereinbarungen.

7. Mängel

Waren sind vom Kunden bei Übergabe (z. B. Buffet) zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

8. Bruch und Verlust

Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wiederhergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.

9. Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Austauschrecht

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

11. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände

Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten gelten für eine Dauer der vereinbarten Anmietung. Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.

12. Pflichten des Kunden

Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen. Bei Anmietung alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.

13. Besichtigungsrecht

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.

14. Nutzung von Mietgegenständen

Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Northeim. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 Abs. 1 Satz 2 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Northeim, April 2024